Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Lieferungen und Leistungen in Zusammenhang mit Software-Lizenz-Produkten,  insbesondere der von LRS Solutions GmbH angebotenen Softwarelösung mit deren Unterstützung Verleihbetreiber online für Kunden eine Reservierung vom verfügbaren Verleihsortiment zur Reservierung ermöglicht (nachstehend „SOFTWARE“) einschließlich Dokumentationen (nachfolgend „PRODUKTE“) der LRS Solutions GmbH (nachstehend „LRS Solutions“).
  2. Der Kunde erklärt mit der Annahme des von LRS Solutions erstellten Angebots, diese AGB zu akzeptieren. Diese AGB gelten auch für Folgegeschäfte, auch wenn sie im Einzelfall nicht gesondert neu vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen oder wiederholten Widerspruch für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung ausgeschlossen.
  3. Abweichungen von diesen AGB, sonstige Erklärungen und Zusagen durch LRS Solutions sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben werden, wobei E-Mail und sonstige elektronische Übermittlungsformen ausreichen.
  1. Angebot, Vertragsabschluss, und Vertragslaufzeit
  1. Angebote von LRS Solutions sind, insbesondere hinsichtlich der Preise, Lieferfristen und Nebenleistungen, freibleibend.
  2. Nach Kontaktaufnahme mit dem Kunden erstellt LRS Solutions auf Basis des vorhergehenden Informationsaustausches mit dem Kunden ein Angebot. Der Umfang der von LRS Solutions zu liefernden PRODUKTE und allenfalls notwendigen ergänzenden Dienstleistungen wird in Absprache mit dem Kunden in diesem Angebot individuell festgelegt.
  3. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden kommt der Vertrag zustande. Unmittelbar nach der Annahme des Angebots durch den Kunden übermittelt LRS Solutions Log-in Daten an den Kunden. Innerhalb eines Monats kann der Kunde jederzeit durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung (E-Mail ist ausreichend) an LRS Solutions vom Vertrag zurücktreten. Der Zugang des Kunden wird unmittelbar nach dem Zugang der Rücktrittserklärung gesperrt. Der Kunde hat in diesem Fall kein Recht an der Weiterverwendung der Software und ist für die Deinstallation der Software sowie der Schnittstelle (s Abschnitt 3.1.) selbst verantwortlich.
  4. Für den Fall, dass sich im Zuge der Implementierung der SOFTWARE in die bestehenden Systeme des Kunden herausstellen sollte, dass die Implementierung der SOFTWARE rechtlich oder technisch nicht möglich ist, behält sich LRS Solutions ein Rücktrittsrecht vor.
  5. Ist der Kunde vor Ablauf eines Monats nach dem ersten Log-in nicht vom Vertrag zurückgetreten, werden die vereinbarten Lizenzkosten, sofern nicht abweichend vereinbart, fällig.
  6. Die Laufzeit des Vertrages beträgt, sofern nicht abweichend vereinbart, zwölf Kalendermonate ab dem Zugang der Log-in Daten gemäß Abschnitt 2.3. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf Kalendermonate, sofern ihn der Kunde nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zumindest drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres schriftlich (E-Mail ist ausreichend) kündigt.
  1. Installation, Implementierung der Schnittstelle, Schulung und Beratung
  1. Für die Funktion der SOFTWARE ist die Implementierung einer Schnittstelle zur Software des Kunden notwendig. Der Kunde ist, sofern nicht abweichend vereinbart, für die ordnungsgemäße Installation der gelieferten PRODUKTE selbst verantwortlich. LRS Solutions kann dem Kunden auf Anfrage eine Liste mit Unternehmen aushändigen, welche die notwendige Implementierung der Schnittstelle durchführen. Der Zugang zur SOFTWARE ist, sofern erforderlich, erst nach erfolgreicher Implementierung der Schnittstelle möglich.
  2. Alle Kosten, die im Rahmen der Implementierung der Schnittstelle entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
  3. Sofern eine entsprechende Vereinbarung zu Installations-, Schulungs-, und Beratungsleistungen getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten, Kommunikationswege, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von LRS Solutions entsprechend. LRS Solutions kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand, insbesondere durch verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel, in Rechnung stellen.

4 Lieferfristen

  1. Von LRS Solutions genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als verbindlich zugesagt werden.
  2. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, sofern nicht abweichend vereinbart.
  3. LRS Solutions behält sich vor, Lieferfristen im Falle höherer Gewalt und allen von LRS Solutions nicht zu vertretenden Hindernissen, insbesondere im Zusammenhang mit der Implementierung von Schnittstellen (s Abschnitt 3.3), welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, angemessen zu verlängern.
  4. LRS Solutions ist im zumutbaren Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
  1. Preise
  1. Preise und Lizenzgebühren verstehen sich in Euro, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und gelten nur für den jeweiligen Auftrag. Individuell zu gestaltende Dienstleistungen (Schulungen, Programmierleistungen, Beratung, etc. sowie Fahrtkosten und Wegzeiten) werden nach gesonderter Vereinbarung verrechnet.
  2. PRODUKTE, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
  3. LRS Solutions behält sich vor, falls eine längere Lieferfrist als drei Monate ab Annahme des Angebots vereinbart ist, die Preise um möglicherweise entstandene Mehrkosten, welche zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Lieferung entstehen, maximal jedoch um 20% der Auftragssumme, anzupassen.
  4. Es wird die Wertbeständigkeit der für die SOFTWARE zu zahlenden Lizenzgebühren vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der Verbraucherpreisindex 2015 (Basis: 2015 = 100), der seitens der Statistik Austria monatlich verlautbart wird, oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl.
  1. Eigentumsvorbehalt – Urheberrecht – Rechtseinräumung – Vertraulichkeit
  1. Alle Schutzrechte an den PRODUKTEN stehen dem Rechtsinhaber der Software zu. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Schutzrechtsverletzungen, Zahlungsverzug oder zu erwartender Zahlungseinstellung – ist LRS Solutions berechtigt, die an der SOFTWARE gewährte Nutzungslizenz mit sofortiger Wirkung einzustellen.
  2. Der Kunde erhält ein zeitlich befristetes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich begrenztes, einfaches Nutzungsrecht, an den PRODUKTEN (Software und Dokumentation). Das Nutzungsrecht ermächtigt den Kunden die PRODUKTE in seiner Betriebsstätte auf bestimmte Zeit gegen Bezahlung der vereinbarten Preise zu nutzen. Das Erstellen von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist gestattet, sofern sämtliche Schutzrechtshinweise in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.
  3. Die Weitergabe der Software, die Erteilung von Unterlizenzen, die Abtretung der Lizenz, sowie die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP) ist unzulässig bzw. bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch LRS Solutions.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere als die vereinbarten Zwecke, außerhalb eines Hoteleriebetriebs oder für entgeltliche oder unentgeltliche Erstellung von Lösungen für sich selbst oder Dritte zu verwenden.
  5. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, abzuändern, zu bearbeiten oder die Software zu dekompilieren, nachzubilden (revers-engineering), zu extrahieren oder zu disassemblieren, den Quellcode zu ermitteln oder Bearbeitungen von irgendeinem Teil der Software zu erstellen, die Software drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben. Erfolgt eine gemäß § 40e UrhG gestattete Dekompelierung, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge. Für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen der sonstigen vom Kunden verwendeten Software, gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Implementierung der SOFTWARE ist der Kunde ausschließlich selbst verantwortlich.
  1. Gewährleistung
  1. Gegenstand der Gewährleistung ist die Software ausschließlich in der von LRS Solutions ausgelieferten Version. Fehler an der Software, die auf nachträgliche Änderungen des Kunden zurückzuführen sind, sind ebenso wenig Gegenstand der Gewährleistung wie Fehler am Betriebssystem des Kunden oder Drittprodukten. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
  2. LRS Solutions gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe (erstmaliger Log-in), dass die SOFTWARE den in der Anwenderdokumentation enthaltenen und auf fehlerfreien Datenträgern ausgeliefert wird und die PRODUKTE den vereinbarten Leistungsbeschreibungen entsprechen.
  3. Der Kunde hat, mit Ausnahme von vereinbarten Updates (s Abschnitt ) keinen Anspruch auf Vornahme von Programmerweiterungen nach Übergabe, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden.
  4. LRS Solutions übernimmt keine Gewährleistung bei fehlender oder unzureichender Internetverbindung, mangelnder Hardware bzw. wenn der Kunde nicht zeitgemäße Betriebssysteme verwendet. Ferner übernimmt LRS Solutions keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel sowie auf anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installationsbedingungen) zurückzuführen sind. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an den PRODUKTEN vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Fehler nicht auf die Veränderung zurückzuführen ist.
  5. Gewährleistungsansprüche sind schriftlich (E-Mail ist ausreichend) geltend zu machen. Der gerügte Fehler muss ausreichend beschrieben und für LRS Solutions bestimmbar sein, der Kunde hat ferner für die Fehlerbehebung erforderliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.
  6. LRS Solutions behält sich vor, Fehler nach Wahl durch Nachbesserung, Austausch mit fehlerfreien PRODUKTEN oder durch Änderung der Leistung zu beseitigen, es sei denn, die Nachbesserung ist für den Kunden nicht zumutbar. Falls LRS Solutions Fehlerbeseitigungen durch Änderung der Leistung vornimmt, wird LRS Solutions den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich ändern. Der Kunde wird LRS Solutions bei der Beseitigung von Fehlern im erforderlichen Umfang unterstützen.
  7. Der Kunde kann erst bei der Fehlerbeseitigung durch Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs die Herabsetzung der Vergütung bzw bei endgültigem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
  8. Bei nur unerheblicher Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Leistung ist die Wandlung des Vertrags ausgeschlossen.
  9. Der Kunde ist nicht berechtigt, Fehler selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
  10. LRS Solutions ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von geeigneten Dritten erbringen zu lassen.
  1. Haftungsbeschränkungen
  1. LRS Solutions haftet für keinerlei Handlungen bzw. Entscheidungen, die aufgrund der SOFTWARE getroffen werden. Vorbehaltlich des Punktes 8.2 dienen die PRODUKTE von LRS Solutions lediglich zur Unterstützung des Kunden und erstellen Empfehlungen, die endgültige Entscheidung diese Empfehlungen anzunehmen liegt ausschließlich beim Kunden.
  2. LRS Solutions haftet nicht für wartungsbedingte Ausfälle sowie für sonstige Ausfälle der zur Verfügung gestellten Software.
  3. Der Kunde ist dafür verantwortlich Daten regelmäßig zu sichern. Empfohlen wird eine tägliche Sicherung. LRS Solutions haftet nicht für eventuellen Datenverlust bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Sicherung.
  4. Zum Ersatz von Schäden ist LRS Solutions nur verpflichtet, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von LRS Solutions zurückzuführen ist. Ein Ersatz bei leichter Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. LRS Solutions haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Datenverluste, Betriebsunterbrechungen, Ansprüche Dritter, Schäden aufgrund höherer Gewalt oder entgangenen Gewinn.
  5. Die Haftung von LRS Solutions für grob fahrlässig verursachte Schäden ist auf EUR 500.000,00 beschränkt. Die genannten Haftungsausschlüsse/ -beschränkungen gelten nicht für Personenschäden. Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleiben unberührt.
  6. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
  1. Updates– Technischer Support – Wertsicherung
  1. Die von LRS Solutions gelieferte Software benötigt Updates, um wirkungsvoll arbeiten zu können. Updates sind Verbesserungen und Erweiterungen bereits vorhandener Komponenten und beinhalten außerdem die Instandhaltung des Programms, die Sicherung der Daten und deren Konsistenz. Updates ersetzen zuvor lizenzierte Teile der Software und werden automatisch von der Software installiert und übernommen. Updates können zu zeitweiligen Ausfällen der SOFTWARE führen.
  2. Die Wartung/Instandhaltung beinhaltet Updates und die Anbringung von Features, welche in Absprache mit dem Kunden hinzugefügt oder hinzuprogrammiert werden können.
  3. Während der Vertragslaufzeit ist der Kunde berechtigt, kostenlosen Support über support@rentbuddy.at in Anspruch zu nehmen.
  4. Telefonischer oder persönlicher Support (vor Ort), der über den kostenlosen Umfang des LRS Solutions Supports hinausgeht, muss gesondert, schriftlich vereinbart werden (E-Mail ist ausreichend) und ist jedenfalls kostenpflichtig.
  1. Datenschutz (Privacy), Geheimhaltung und Zustimmung gemäß § 107 TKG
  1. Zu Datenschutz und den Informationspflichten gemäß DSGVO wird auf die Datenschutzerklärung abrufbar unter https://rentbuddy.at/datenschutzerklaerung/  verwiesen.
  2. Zu den Zustimmungen und der Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf den Anhang A der Auftragsbestätigung verwiesen.
  1. Schlussbestimmungen
  1. Das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht ist nicht durch Rechtsgeschäft übertragbar. In allen Fällen einer Rechtsnachfolge kraft Gesetz, weiters bei Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten auf der Seite des Kunden, ist R innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis davon, berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten aufzukündigen. Der Kunde ist verpflichtet, zuvor beschriebene Änderungen LRS Solutions binnen 14 Tagen schriftlich (E-Mail ist ausreichend) mitzuteilen.
  2. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen werden durch gültige und durchsetzbare ersetzt, die dem beabsichtigten Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommen. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall einer Lücke in den AGB.
  3. Änderungen der AGB: LRS Solutions ist berechtigt, diese AGB zu ändern. LRS Solutions wird Änderungen der AGB durch Zusendung an die im Angebot des Kunden angegebene E-Mailadresse informieren. Die Änderung der AGB berechtigt den Kunden den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich (E-Mail ist ausreichend) zu kündigen.
  4. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen LRS Solutions und dem Kunden aus und im Zusammenhang mit sämtlichen Angeboten, PRODUKTEN und Leistungen findet – mit Ausnahme der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen – ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
    2. Erfüllungsort ist der Sitz der LRS Solutions GmbH.
    3. Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit sämtlichen Angeboten, PRODUKTEN und Leistungen ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg (Österreich) zuständig.